Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses müssen Sie 1,95 Euro zahlen (Kostenbeitrag). Wenn Sie sich vor dem 1. Juli 2016 zu Ihrem Integrationskurs angemeldet haben, beträgt der Kostenbeitrag 1,55 Euro.
Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden. Deshalb kostet Sie dieser gesamte Kurs 1.365 Euro (bei Anmeldung vor dem 1. Juli 2016 kostet er Sie 1.023 Euro). Sie müssen diesen Betrag nicht auf einmal zahlen, sondern können ihn pro Kursabschnitt á 100 Unterrichtsstunden entrichten. Wenn Sie einen Spezialkurs mit entsprechend mehr Unterrichtseinheiten besuchen, fällt auch der Kostenbeitrag höher aus (z.B. 1.950 Euro bei 1000 Unterrichtsstunden).
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, werden Sie auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Sie können auch dann vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Ihnen die Zahlung des Kostenbeitrages aufgrund Ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwer fällt.
Schicken Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.